Sicherheitsinformationen Europa
ZWB Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter / AEO Authorized Economic Operator
Zuverlässig und vertrauenswürdig - die Hapag-Lloyd AG wurde mit Wirkung vom 25. Juli 2008 als ZWB zertifiziert.
Die Einführung des ZWB-Konzeptes ist ein wesentliches Element der Änderung des Zollkodexes. Die internationale Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher soll damit sicherer werden.
Ein ZWB ist ein Beteiligter des internationalen Transportwesens. Die nationale Zollbehörde erkennt ihn an.
Die Hapag-Lloyd AG ist Inhaber des ZWB-Zertifikates „Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit“. Der ZWB-Status ermöglicht es uns besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch zu nehmen.
Die Europäischen Hapag-Lloyd Tochtergesellschaften werden zu einem späteren Zeitpunkt zertifiziert.
ZWB Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit“
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- Seiten:
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- Sprache: Deutsch
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EU 24 Stunden Regelung
In die EU einkommende und von der EU ausgehende Waren müssen einer neuen Risikoanalyse unterzogen werden.
Einkommend: Summarische Eingangsmeldung = ESumA (ENS)
Ausgehend: Summarische Ausgangsmeldung = ASumA (EXS)
ESumA: Spätestens 24 Stunden vor dem Beladen eines Schiffes in einem nicht-EU Hafen, muss Hapag-Lloyd für alle Waren, welche unter einem Hapag-Lloyd Konnossement, einschließlich Sea Waybill, verladen werden sollen, eine summarische Eingangsmeldung an die zuständige Eingangszollstelle in der EU übermitteln.
ASumA: Gemäß Verordnung 1875/2006 sind Schifffahrtstlinien verpflichtet für bestimmte ausgehende Warensendungen eine summarische Ausgangsmeldung abzugeben. Warensendungen, die der Ausführer oder sein Vertreter im Vorwege mittels einer Ausfuhranmeldung in das Ausfuhrverfahren oder mittels einer Versandanmeldung in ein Versandverfahren überführt hat, sind von der Abgabe einer summarischen Ausgangsmeldung befreit.
Die elektronische Übermittlung der ESumA wird ab dem 31. Dezember 2010 für alle Schifffahrtslinien verpflichtend sein.
Genaue Informationen zur ESumA haben wir für Sie bereitgestellt. Um diese zu finden, klicken Sie bitte auf die Registerkarte FAQ EU 24 Sunden Regelung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hapag-Lloyd Verkaufsbüro.
EU 24 Hour Rule - Entry Keys
Die nachfolgende Information wendet sich allgemein an unsere Konsortialpartner und Slot-Charterer, die Summarische Eingangsmeldungen (ESumA/ENS) an die Zollbehörden übermitteln müssen.
Die EU 24 Stunden Regelung verlangt die Übermittlung einer Summarischen Eingangsmeldung (ESumA/ENS) an die empfangende Zollstelle im ersten EU Eingangshafen für alle Waren, die in das Zollterritorium der EU verbracht werden. Außerdem muss der Betreiber des Schiffes eine Ankunftsbenachrichtigung (Arrival Notification/AN) an die Eingangszollstelle senden.
Alle Übermittlungen der Summarischen Eingangsmeldungen, die ESumA des Schiffsbetreibers und die der Slot-Charterer, sowie die dazugehörige Ankunftsanzeige müssen übereinstimmende Eingangsdaten beinhalten, u.a. auch das „static ETA“.
Die nachstehenden Listen geben Ihnen einen Überblick zu den benötigten Eingangsdaten für alle Abfahrten über einen aktuellen Zeitraum von 3 Monaten.
| Titel | Seiten | Größe | Sprache |
|---|---|---|---|
| Entry Keys February 2012 | 18 KB | Englisch | |
| Entry Keys January 2012 | 20 KB | Englisch | |
| Entry Keys December 2011 | 19 KB | Englisch |
Richtlinien zu zulässigen und unzulässigen Warenbeschreibungen
Seit dem 31. Dezember 2010 gilt die Europäische Bestimmung zur Vorabanmeldung von Waren (EU Verordnung 1875/2006), welche das Einreichen von summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldungen vorschreibt.
Mit der Einführung dieser Verordnung hat die Europäische Kommission Richtlinien zu zulässigen und unzulässigen Warenbeschreibungen entwickelt, die bereits von den EU Mitgliedstaaten angewendet werden.
Der Gebrauch von unzulässigen Warenbeschreibungen führt zu einer Überprüfung der Ladung durch den Zoll, was Verzögerungen mit sich bringen kann.
Die an den Zoll übermittelten Warenbeschreibungen stammen aus dem Konnossement, daher bitten wir Sie nur zulässige Warenbeschreibungen in den Verschiffungsinstruktionen aufzunehmen.
Im Anhang finden Sie eine Liste mit Beispielen für unzulässige und zulässige Warenbeschreibungen in englischer Sprache.
List of examples of unacceptable and acceptable descriptions of goods
- Format: PDF
- Seiten: 2
- Größe: 83 KB
- Sprache: Englisch
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Übermittlung der Gefahrgutangaben in den Verschiffungsinstruktionen
Für alle Gefahrgutbuchungen, die von der europäischen 24 Stunden Regelung (EU-AIS) betroffen sind, benötigen wir strukturierte Verschiffungsinstruktionen in denen die Warenbeschreibung und das Gewicht von Gefahrgütern und harmlosen Gütern getrennt aufgeführt sind.
Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in unserem englischsprachigen Kundenbrief “Shipping Instructions: Submission of dangerous goods (DG) details“
